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Kontaktaufnahme

Wenn Sie Interesse an einem Erstgespräch haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme. Sie können mir gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, oder Sie schreiben mir eine E-Mail. In beiden Fällen melde ich mich zeitnah bei Ihnen, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. 

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Erstgespräch

Das unverbindliche Erstgesprächs dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten einen ersten Eindruck von mir als Therapeutin und meiner Arbeitsweise, und können herausfinden, ob Sie sich in der Zusammenarbeit wohlfühlen. Ziel des Gesprächs ist es, einen ersten Überblick über Ihre Problembereiche und Beschwerden zu gewinnen, um zu einer ersten diagnostischen Einschätzung Ihrer Symptomatik zu kommen. Wir schauen dann gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Zusammenarbeit sinnvoll ist und ob die Verhaltenstherapie ein passender Ansatz für Ihr Anliegen darstellt. Am Ende des Gesprächs erhalten Sie eine erste Einschätzung sowie eine Empfehlung für die nächsten Schritte.

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Probatorische Sitzungen 

In den ersten vier Sitzungen, der sog. Probatorik konzentrieren wir uns darauf, Ihre Problembereiche genauer zu verstehen. Dabei erfolgt eine diagnostische Abklärung Ihrer Symptome und eine biografische Anamnese, in der wir Ihre individuelle Lebens- und Lerngeschichte betrachten. Dies dient dazu, erste Hypothesen über die Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer psychischen Beschwerden zu entwickeln. Basierend auf diesem ersten Verständnis erstellen wir gemeinsam ein individuelles Erklärungsmodell für Ihre Beschwerden und formulieren konkrete Therapieziele sowie einen Behandlungsplan, der auf Ihr Anliegen und Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. 

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Der weitere Therapieverlauf

Der Umfang, die Dauer und die Frequenz der Therapiesitzungen orientieren sich an Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen. Sie hängen ab von der Art und Komplexität Ihrer psychischen Beschwerden. In der Regel umfasst eine Kurzzeittherapie etwa 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie umfasst zwischen 60 und 80 Sitzungen. Sobald die Kostenübernahme durch Ihren Kostenträger bestätigt ist, finden die Sitzungen in der Regel einmal wöchentlich statt, wobei die Frequenz bei Bedarf individuell angepasst werden kann. Jede Sitzung dauert 50 Minuten. 

 

 

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis interessieren, möchte ich Ihnen hier eine erste Orientierung zum Ablauf und den damit verbundenen Kosten geben. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der Schweigepflicht.

 

Fragen können wir sehr gerne persönlich klären.

Ihr Weg zu mir

Kosten

 

 

Hier finden Sie alle Infos zu den Kosten einer Psychotherapie.

Die Abrechnung meines Honorars erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), an den neuen Abrechnungsempfehlungen, die seit dem 1. Juli 2024 von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden. Auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer erhalten Sie eine Übersicht zur GOP.  

Bei Fragen zur Kostenübernahme helfe ich Ihnen selbstverständlich gerne weiter. 

 

 


 

 

Privatversicherte

 

Private Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis.

Der genaue Umfang der Kostenübernahme hängt jedoch vom individuellen Versicherungsvertrag und dem gewählten Tarif ab. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird. 

 

 

 

 

 

Beihilfeberechtigte

 

Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. 

 

 

 

 

 

Angehörige der freien Heilfürsorge

 

Die freie Heilfürsorge übernimmt die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Soldatinnen und Polizeibeame der Bundespolizei benötigen eine Überweisung von ihrem Truppenarzt bzw. ihrer Truppenärztin. 

 

 

 

 

 

 

Selbstzahlende

 

Möchten Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen besteht Diskretion z.B. gegenüber der Krankenversicherung. Die Beantragung der Psychotherapie entfällt und die Behandlung kann direkt beginnen. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten eine private Rechnung von mir. 

 

 

 

 

 

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